Ziel und Weg

Das Ziel der Aktion »Volksgesetzgebung-jetzt!« ist es, in Österreich die dreistufige Volksgesetzgebung durch eine Volksabstimmung einzuführen!

Durch die Verankerung dieses direkt-demokratischen Gesetzgebungsverfahren in unsere Verfassung wäre das strukturelle Legitimationsdefizit einer nur-repräsentativen Demokratie durch verwirklichte Volkssouveränität beseitigt: In Ausführung des republikanischen Baugesetzes unserer Verfassung: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus" (Art. 1, B-VG), machen wir einen Vorschlag, der gewährleisten soll, dass in Zukunft diesem so in der Verfassung zum Ausdruck gebrachten Prinzip der Volkssouveränität voll Rechnung getragen werden kann.

Das heißt: Die Gesetzgebung soll künftig nicht mehr ausschließlich durch das Parlament erfolgen. Es soll darüber hinaus auch möglich sein, dass Volksinitiativen, wenn sie im Nationalrat keine mehrheitliche Zustimmung finden, über Volksbegehren zum Volksentscheid gelangen können (s. »Die Volksgesetzgebung« ).

In den nächsten Wochen und Monaten geht es darum, möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher mit dem Anliegen zu erreichen. In der Demokratie geht es immer auch um die Quantität: Wieviel Willensbekundungen werden nötig sein, damit es realistisch wird, das Ziel einer Volksabstimmung über die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung zu erreichen?

Wir werden es sehen. Jedenfalls wollen wir nach der Wahl - als ein erstes Signal einer wachsenden Demokratie-Bewegung - dem neu konstituierten Nationalrat die mit einer möglichst großen Zahl an Willensbekundungen unterstützte Forderung vorlegen.*

Wenn viele sich die Verwirklichung der Volkssouveränität zu einem Herzensanliegen machen, ist das Ziel durchaus erreichbar!

*) Die offiziell geforderten 500 Unterschriften für eine Bürgerinitiative liegen bereits vor, so kann jetzt selbstorganisiert die Basis weiter verbreitert werden: Durch die Willensbekundungsmöglichkeit auf dieser Hompage, durch Listen und Coupons etc. - jeder kann mithelfen!