Ziel und Weg
Das Ziel der Aktion »Volksgesetzgebung-jetzt!«
ist es, in Österreich die dreistufige
Volksgesetzgebung durch eine Volksabstimmung
einzuführen!
Durch die Verankerung dieses direkt-demokratischen Gesetzgebungsverfahren
in unsere Verfassung wäre das strukturelle Legitimationsdefizit einer
nur-repräsentativen Demokratie durch
verwirklichte Volkssouveränität
beseitigt: In Ausführung des republikanischen Baugesetzes unserer
Verfassung: "Österreich ist eine demokratische
Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus" (Art. 1, B-VG), machen
wir einen Vorschlag, der gewährleisten soll, dass in Zukunft diesem
so in der Verfassung zum Ausdruck gebrachten Prinzip
der Volkssouveränität voll Rechnung getragen werden kann.
Das heißt: Die Gesetzgebung soll
künftig nicht mehr ausschließlich durch das Parlament erfolgen.
Es soll darüber hinaus auch möglich sein, dass Volksinitiativen,
wenn sie im Nationalrat keine mehrheitliche Zustimmung finden, über
Volksbegehren zum Volksentscheid
gelangen können (s. »Die Volksgesetzgebung« ).
In den nächsten Wochen und Monaten geht es darum,
möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher mit
dem Anliegen zu erreichen. In der Demokratie geht es immer auch um die
Quantität: Wieviel Willensbekundungen
werden nötig sein, damit es realistisch wird, das Ziel
einer Volksabstimmung über die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung
zu erreichen?
Wir werden es sehen. Jedenfalls wollen wir nach der
Wahl - als ein erstes Signal einer wachsenden Demokratie-Bewegung - dem
neu konstituierten Nationalrat die mit
einer möglichst großen Zahl an Willensbekundungen unterstützte
Forderung vorlegen.*
Wenn viele sich die Verwirklichung
der Volkssouveränität zu einem Herzensanliegen
machen, ist das Ziel durchaus erreichbar!
*) Die offiziell geforderten 500 Unterschriften für
eine Bürgerinitiative liegen bereits vor, so kann jetzt selbstorganisiert
die Basis weiter verbreitert werden: Durch die Willensbekundungsmöglichkeit
auf dieser Hompage, durch Listen und Coupons etc. - jeder kann mithelfen!

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